Wilhelm-Arnoul-Schule / Mörfelden-Walldorf

Beurlaubungen

besondere Ereignisse, Familienfeiern etc.

Als Arbeitnehmer kann man sich Urlaub nehmen, wann man möchte. In der Schule geht das nicht ganz so einfach.

Wenn Ihr Kinder doch einmal während der Unterrichtszeit frei haben soll, weil Sie zu einer Familienfeier fahren wollen oder ein Arztbesuch nur vormittags stattfinden kann, etc., können Sie einen Antrag auf Beurlaubung stellen.

Bei Beurlaubungen bis zu 3 Tagen geht das unbürokratisch über die Klassenlehrerin. Sie sorgen bitte dafür, dass Ihr Kind das Versäumte nachholt.

Bei Beurlaubungen für einen längeren Zeitraum - z.B. eine Mutter-Kind-Kur oder Ähnliches - stellen Sie bitte einen Antrag an die Schulleitung. Auch diese Anträge werden unbürokratisch genehmigt und in Abspräche mit z.B. der Kurklinik Unterrichtsmaterial und ein Arbeitsplan für das Kind erstellt, damit keine Lücken im Unterrichtsstoff entstehen. 

Grundsätzlich müssen Sie Ihren Urlaub so planen, dass er in den Ferienzeiten liegt. Beurlaubungen vor Ferienbeginn oder im Anschluss daran sind nicht möglich. Eine einzige Ausnahme von dieser Regelung gibt es ein Mal in der gesamten Schulzeit Ihres Kindes! Ein Antrag auf Beurlaubung muss mindestens 6 Wochen vor Ferienbeginn im Sekretariat eingereicht werden.

Der Antrag auf Beurlaubung muss bei der Schulleitung eingereicht werden und wird auch Bestandteil der Schülerakte, die an weiterführende Schulen mitgeht.

Weiteres Fehlen vor oder nach Ferien wird als unentschuldigt im Zeugnis vermerkt.